Vermögenswirksame Leistungen
VL als Investmentsparplan
Ihr Arbeitgeber zahlt monatlich in einen Fondssparplan ein, und der Staat legt bis zu 20 % obendrauf.
Geld vom Chef, Zulage vom StaatVL in einem Fondssparplan: der Weg mit der höchsten staatlichen Förderung.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind ein fester Betrag, den Ihr Arbeitgeber jeden Monat für Sie anlegt. Viele Arbeitgeber zahlen ihn ganz oder teilweise dazu, je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. Fließt das Geld in einen Investmentsparplan mit Fonds oder ETFs, zahlt der Staat 20 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf bis zu 400 € im Jahr, sofern Ihr Einkommen unter der Grenze liegt. Wir erklären Ihnen, was Ihnen zusteht und worauf Sie achten sollten.

Details
So funktionieren VL im Investmentsparplan.
Ihr Arbeitgeber zahlt ein
Sie geben Ihrem Arbeitgeber den Vertrag an, und er überweist die VL jeden Monat direkt dorthin. Wie viel er selbst dazugibt, steht in Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag. Sie können den Betrag aus Ihrem Gehalt auch aufstocken.
Die Sparzulage vom Staat
Der Anbieter schickt Ihnen jedes Jahr eine Bescheinigung. Mit ihr beantragen Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage in Ihrer Steuererklärung. Das Finanzamt sammelt die Zulage und zahlt sie aus, wenn die Sperrfrist von sieben Jahren abgelaufen ist.
Kursrisiko
Fondsanteile schwanken im Wert. Am Ende der Sperrfrist kann das Guthaben auch unter der Summe der Einzahlungen liegen, ein bestimmter Ertrag ist nicht garantiert. Wer das nicht möchte, spricht uns auf die Alternativen an.
Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Die auf diesen Seiten enthaltenen Tipps und Informationen stellen allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen dar. Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Haftung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.
Als freier Versicherungsmakler sind wir an keine Gesellschaft gebunden und vermitteln Tarife vieler Anbieter. Wenn wir auf diesen Seiten ein bestimmtes Produkt vorstellen, ist das unsere Einschätzung aus langjähriger Praxis — nicht das Ergebnis einer Bindung. Zu jedem Thema können wir Ihnen auch andere Gesellschaften und Tarife anbieten.
Die Förderung auf einen Blick
Arbeitnehmer-Sparzulage für VL in Fonds, Stand Oktober 2026.
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Hinweis
Wir sind Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Zu vermögenswirksamen Leistungen informieren wir Sie und stellen auf Wunsch den Kontakt zu einem Anbieter her. Die Angaben zur Arbeitnehmer-Sparzulage haben den Stand Oktober 2026 und sind ohne Gewähr, maßgeblich ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz.
Wichtiger Hinweis:
Hinweis: Die auf diesen Seiten enthaltenen Tipps und Informationen stellen allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen dar. Es handelt sich um eine private Meinungsäußerung ohne Anspruch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Haftung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Versicherungsunternehmens.
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