Krankenzusatzversicherung Versicherungsmakler Marian - Adam Mizera aus Düsseldorf

Die private Krankenzusatzversicherung wird immer wichtiger...

... für alle Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Machen Sie sich daher zunächst mit dem Gesamtumfang der Zusatzversicherung vertraut und entscheiden Sie sich erst dann zielgerichtet für Ihr individuelles Leistungspaket.

Die von mir empfohlene private Krankenzusatzversicherung übernimmt einen Großteil der Kosten, die nach Vorleistung der Kassen übrig bleiben. Je nach Tarifwahl werden sogar Kosten erstattet, für die die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt keine Leistung übernimmt.

Ihre Top-Produkt-Highlights und viele Vorteile :

  • Schließt nahezu alle Lücken der Gesetzlichen Versicherung
  • Ersetzt Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamente etc.)
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  • Erstattung der Heilpraktikerkosten & Arzneimittel *
  • Freie Krankenhauswahl & Chefarztbehandlung
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Details

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Gesundheitsreform - Versicherungspflicht seit 16. Juni 2008

Information - Bundesministerium für Gesundheit - Versicherungspflicht

"Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens, wenn man krank wird und keine hat. Zwar waren auch bisher die meisten Einwohner in Deutschland über eine Krankenversicherung abgesichert, aber die Zahl derer, die ohne jegliche Absicherung im Krankheitsfall waren, war immer noch zu groß. Ihnen konnte es bisher jederzeit so gehen, dass sie bei Krankheit nicht wussten, wie sie die notwendigen Behandlungskosten bezahlen sollten. Dies soll in Zukunft niemandem mehr passieren.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die keinen Anspruch auf anderweitige Absicherung im Krankheitsfall haben, erhalten wieder Zugang zu einer Krankenversicherung. Ob gesetzlich oder privat, hängt davon ab, wie man vorher versichert war. Wer bisher weder gesetzlich noch privat versichert war, wird in dem System versichert, dem er oder sie aufgrund der zuletzt ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. Wer zum Beispiel selbstständig ist, hat Zugang zur privaten Krankenversicherung.

Die Erweiterung der bisherigen Versicherungspflicht auf Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bedeutet, dass im Grundsatz nunmehr jede und jeder dazu beiträgt, das persönliche Krankheitsrisiko finanziell abzusichern. Sie verhindert auch, dass Menschen bewusst auf die Absicherung verzichten, weil sie wissen, dass letztlich die Allgemeinheit die Kosten einer medizinischen Behandlung tragen muss, wenn die eigenen Mittel nicht ausreichen. Zugleich kann allen, die versichert sind, künftig auch der Versicherungsschutz nicht mehr vollständig entzogen werden zum Beispiel wegen Beitragsrückstand.

Auf der anderen Seite gilt: Wer zu spät, zum Beispiel erst, wenn er krank ist, dieser neuen Versicherungspflicht nachkommt, muss nicht bezahlte Beiträge nachzahlen. Denn seit dem 1. April 2007 ist diese neue Versicherungspflicht in der GKV entstanden, die damit verbundene Beitragspflicht beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem kein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall vorliegt. In der privaten Krankenversicherung beginnt die entsprechende Pflicht zum Abschluss einer Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2009. Im Ergebnis besteht danach praktisch für alle Bürgerinnen und Bürger eine lückenlose Krankenversicherungspflicht. Sie sind soweit dies nicht schon bereits der Fall war - damit zugleich auch pflegeversichert."

Wer muss sich versichern ?

Bundesministerium für Gesundheit - "Mit der Einführung der Versicherungspflicht seit dem 1. Januar 2009 muss sich jede/r versichern. Wer dies nicht tut, muss bei verspätetem Vertragsabschluss Prämienzuschläge zahlen: Für Februar bis Mai dieses Jahres jeweils den vollen Monatsbeitrag, also maximal rund 570 Euro pro Monat, ab Juni 2009 für jeden weiteren Monat ein Sechstel des entsprechenden Beitrags. Sie sollten also auf jeden Fall einen Vertrag abschließen, falls Sie dies nicht schon getan haben."

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Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.