Risikolebensversicherung, Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Das Leben hält eine Vielzahl von Risiken bereit !

Die Risikolebensversicherung sichert den Versicherungsnehmer vor dem Tod der versicherten Person ab. Junge Familien sollten über eine Risikolebensversicherung nachdenken, denn Witwen- und Waisenrente reichen im Todesfall des Ernährers kaum aus, da dieser noch nicht lange Beitragszahler in der gesetzl. Rentenversicherung war.

Zum anderen ist eine Risikolebensversicherung ratsam für Personen mit Immobilienkrediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen, die auch bei einem Verdienstausfall / Tod bedient werden müssen.

Dazu kann die sogenannte Restschuldenversicherung, eine spezielle Variante der Risiko-Lebensversicherung, sehr sinnvoll sein. Sie sichert genau den Betrag ab, den der Versicherte zum Zeitpunkt seines Todes noch schuldig ist. Angehörige sind so finanziell bestmöglich geschützt.

Die Risikolebensversicherung - Einfach praktisch & sicher !

  • Besonders für junge Familien
  • Hoher Schutz zu niedrigen Beiträgen
  • Deutliche Beitragsersparnis durch hohe Gewinnbeteiligung
  • Auch mit Garantiertem Beitrag für Gesamte Laufzeit !
  • Vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Krankheit !
  • Nachversicherungsgarantie, vorläufiger Versicherungsschutz
  • Dynamik, Einzelleben, verbundene Leben, oder DUAL
  • Mitversicherung von Kindern, Beitragsfrei Möglich
  • Die klassische Risikolebensversicherung
  • Die Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung
  • Die Risikolebensversicherung mit fallender Summe
  • Die Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan
  • Geeignet zur Absicherung eines Kredites beim Tod der Person mit dem "Haupteinkommen"

Details

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Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.