Persönlich, Privat und Firmen Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherung

Setzen Sie Ihr Recht ohne Angst vor finanziellen Risiken durch !

Das Risiko ein Gerichtsverfahren zu verlieren, ist stets vorhanden, auch wenn man sich im Recht glaubt. Ein verlorenes Verfahren kann hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten zur Folge haben. Damit Sie keine Angst vor diesen Kosten haben müssen, können Sie dieses Risiko mit einer Rechtsschutzversicherung abdecken.

Ich biete, Rechtsschutz mit Folgenden Produkthighlights !

  • Klare, einfache Produktstruktur für flexible und bedarfsgerechte Kundenangebote
  • Versicherungssumme in Europa unbegrenzt, weltweit bis 100.000 Euro
  • Strafkautions-Darlehen in Europa bis 200.000 Euro, weltweit bis 100.000 Euro
  • Versicherungsschutz weltweit bei Urlaub, Dienst- oder Geschäftsreisen bis zu 12 Monaten
  • Telefonische Erstberatung durch unabhängige Anwälte, für alle Rechtsgebiete
  • Im Schadenersatzrechtsschutz reicht es, wenn der Vertrag abgeschlossen war
  • Prüfung der Erfolgsaussicht durch eigenen Rechtsanwalt (Stichentscheid)
  • Verbesserte ARB zum Versicherer wechsel (für einfachere lückenlose Wechsel)
  • Single-Tarif für Alleinerziehende mit Kind
  • Opferrechtsschutz mitversichert
  • Rechtsschutz für Firmen, Selbstständige     » mehr...

Prozesskostenrisikoberechnung - Streitwert: 6.300,00 € - Beispiel

1. Instanz
Gerichtskosten:
3.00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:
453,00 €
Anwaltskosten:
2.50 Gebühr(en) gem. § 13 RVG:
937,50 €
Anwaltskosten Gegner:
2.50 Gebühr(en) gem. § 13 RVG:
937,50 €
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG: 40,00 €
19% Umsatzsteuer: 363,85 €
Summe: 2731,85 €

2. Instanz
Gerichtskosten:
4.00 Gebühr(en) gem. § 11 GKG:
604,00 €
Anwaltskosten:
3.40 Gebühr(en) gem. § 13 RVG:
1.275,00 €
Anwaltskosten Gegner:
2.80 Gebühr(en) gem. § 13 RVG:
1.050,00 €
Auslagen gem. Nr. 7002 VV RVG: 40,00 €
19% Umsatzsteuer: 349,35 €
Summe: 3418,35 €
Summe 1. und 2. Instanz: 6.150,20 €

Hinweis : Quelle: Unverbindliche Beispielrechnung. Die Kosten bei Versäumnisurteil, Anerkenntnis, Klagerücknahme lassen sich nicht pauschal benennen. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozesskostenrisikoberechnung nicht alle möglichen Umstände (Prozesskostenhilfe, Zwangsvollstreckung, besondere Verfahrensarten, bestehende Vorsteuerabzugsberechtigung u. s. w.) nicht berücksichtigen kann. Es müssen vielmehr die anfallenden Kosten korrekt und einzeln angegeben werden.

Rechtschutz, Private Rechtsschutzversicherung, Versicherung, Recht, Firmen Rechtsschutz, Geschäftsrechtschutz, Rechtsanwalt, Anwaltkosten, Gerichtskosten, Klagekosten, Schadenersatzrechtsschutz, Opferrechtsschutz, Prozesskostenrisikoberechnung Beispiel

Hinweis : Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zu Versicherungen. Trotz meiner beruflichen Erfahrung handelt es sich hierbei um eine private Meinungsäußerung, ohne Anspruch auf Richtigkeit, ohne Haftung und ohne Ersatz für eine Beratung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.